Kommentierung verschiedener Studien und Berichte über Infraschall
Quelle; GuSZ- Gutachten u. Sachverständigen Zentrum für Umwelt-Messung GmbH
Informelle Aufarbeitung eines Komplexen Themas «für den Akustik-Laien»
Bei der Diskussion über den Infraschall von Windrädern und deren Auswirkungen werden vielfach Studien und Berichte aus dem Ausland zitiert. Wesentliche Inhalte der letzten Studien aus Canada, USA und Australien werden in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ziel dieser Ausarbeitung ist es ebenfalls, die Zusammenhänge möglichst anschaulich darzustellen, damit die Nicht-Schall-Experte sich ebenfalls eine Meinung bilden können.
Zusammenfassung
- Von Windkraftanlagen wird zweifelsfrei Infraschall und tieffrequenter Schall remittiert, der sich von sonstigen Infraschall und tieffrequenter Schall (z.B. Wind) erheblich unterscheidet (siehe Kap 4 u. 5). Dies gilt insbesondere für neue Anlagen der 2 bis 3 Megawattklasse (150 bis 200 Meter hoch. AMDR wie sie im Chroobach geplant sind).
- Tieffrequenter Lärm führt bei einem nicht geringen Prozentsatz der Bevölkerung zu einer Belastung (geschätzt 10 bis 30%, bei einem Abstand von bis zu 2’000 Metern). Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Windkraftanlagen durch ihre Schallemission zu gesundheitlichen Störungen geführt haben. Die Wirkung kann schon eintreten, wenn die Anhaltswerte nach der DIN 45680 noch unterschritten werden.
- Die tieffrequente Anteile werden durch die bisher angewandten Mess- und Auswertemethoden unterdrückt oder gar nicht erfasst. Die benutzte Terz.- bzw. Oktav-Analyse mittelt einzelne Frequenzspitzen weg. Der zur Bewertung herangezogene Aussen-Schallpegel ignoriert die Hauptbelastung bei Betroffenen. Der tieffrequente Schall dringt in Innenräume. Er kann durch Schallreflexionen und Überlagerungen sogar örtlich zu überhöhten Schalldruckwerten führen. Die andauernde Einwirkung auf den Menschen stört insbesonderer den Schlaf.
- Spitzen der Einzelfrequenzen heben sich deutliche um mehr als 10 dB vom Grundgeräusch ab. Tonale Anteile (Frequenzspitzen) im Schallspektrum wirken dabei störender und schädlicher als breitbandiges Rauschen.
- Es ist davon auszugehen, dass ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Schallemissionen der Windkraftanlagen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwohnern besteht. Die Beschwerden nehmen in der Regel mit der Entfernung ab.
- Das für die Schallausbreitung benutzte Berechnungsmodell nach IN 9613-2, das nur für Anlagen bis zu einer Höhe von 30 Meter zu verlässlichen Aussagen führt, ist für die Windkraftanlagen nicht geeignet. Die Schallausbreitung wird dadurch fehlerhaft berechnet, die tatsächlichen Schallimmissionswerte sind höher als die berechneten (16). Berücksichtigt man die tatsächlichen Randbedingungen (Höhe, atmosphärische Stabilität, Luftschalldämpfungswerte), müssten für heutige Anlagen folgende Abstände festgelegt werden (16):
Reines Wohngebiet 35dBA 4,5 km Allgemeines Wohngebiet 40dBA 2.3 km Mischgebiet 45dBA 1.1 km - Die in der Erlassen festgelegten Abstände zu Einzelhäusern von 500 in der Schweiz und zu Wohnbautenvon 700 in Deutschland sind bei weiterm zu gering. Ferner stellt sich die Frage, ob es rechtlich und moralisch haltbar ist, überhaupt zu Unterscheiden.
- Windkraftanlagen dürfen nur in angemessener Entfernung zu Wohnhäusern aufgestellt werden. Die 10 H Regel ist ein Anhalt.
Mindestabstände für Windkraftanlagen zu Wohngebäuden ist gleich Gesamthöhe der Windkraftanlagen mal 10.