Ausschreibung des Nutzungsplanverfahrens für den Windpark Chroobach auf Verlagen des Regierungsrates
Beschluss
In Sachen Projekt Windpark Chroobach hat der Gemeinderat Hemishofen an seiner Sitzung vom 4. April 2023 folgende verfahrensleitende Verfügung erlassen:
1. Das Nutzungsplanverfahren im Sinne von Art. 6 ff. Baugesetz für den Windpark Chroobach wird eingeleitet.
2. Das massgebliche Verfahren im Sinne von Art. 5 UVPV für die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Chroobach ist das Nutzungsplanverfahren.
3. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen ab der Veröffentlichung bzw. nach erfolgter Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, Beckenstube 7, 8200 Schaffhausen, schriftlich Rekurs erhoben werden (Art. 16 ff. des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 20. September 1971).
Gemeinderat Hemishofen
Hier gehts zur Vorlage: Rekurs Nutzungsplanverfahren Vorlage
CHROOBACH: JETZT SETZT DER KANTON AUF ZWANG
Schaffhauser Nachrichten vom 05.02.22 von Mark Liebenberg
Der Kanton will die Nutzungsplanänderung für den geplanten Windpark Chroobach selber in die Hand nehmen, falls die Standortgemeinde
Hemishofen nicht spurt. Und zwar auf deren Kosten. Die Konfrontation um die Windenergiepläne ist um ein Kapitel reicher.
Es ist ein eingeschriebener Brief von Regierungspräsidentin Cornelia Stamm Hurter persönlich, den die Hemishofer Gemeindebehörden diese Woche in die Briefkästen der 470-Seelen-Gemeinde weiterverteilt
haben. Darin stellt die Kantonsregierung der Gemeinde ein Ultimatum: Bis Ende Februar solle sie darlegen, ob sie eine Nutzungsplanung an die Hand nimmt. Falls nicht, will der Kanton durchgreifen.
Der Hintergrund: Der Kantonsrat hatte 2018 festgelegt, dass der Chroobach im kantonalen Richtplan als Windenergiegebiet ausgeschieden wird. Die Gemeinde Hemishofen müsste dies in einer Nutzungsplanrevision nun anpassen. Dies als ein notwendiger Schritt, damit die Projektgemeinschaft Chroobach die Pläne für einen Windpark zur dereinstigen Genehmigungsreife weiter fortführen kann. Über eine konkrete Baubewilligung für die vier 200 Meter hohen Turbinen mit einer in Aussicht gestellten Gesamtleistung von 25 bis 27 Gigawattstunden pro Jahr wird eines Tages ohnehin die Gemeindeversammlung befinden.
Die Überarbeitung der Nutzungsplanung ist demnach ein rein administrativer Schritt – aber die Gemeinde legt sich quer. Sie hat einen Kredit für diese Arbeiten kürzlich aus dem Budget gestrichen (SN vom 25. November 2021). Dicke Post vom Regierungsrat Die Regierung beruft sich auf die Medienberichte darüber und wird im Schreiben vom 14. Januar nun deutlich: «Wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass der Auftrag des Kantonsrats verbindlich ist und die Einwohnergemeinde Hemishofen von dessen Erfüllung nicht entbunden ist.» Und weiter: «Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Sie keine solchen Schritte tätigen werden, wird der Regierungsrat ersatzweise auf Ihre Kosten die notwendigen Pläne erarbeiten und öffentlich auflegen.» Dazu ist der Kanton nach dem Baugesetz ermächtigt. Wehren kann sich die Gemeinde mit einer Verwaltungsrechtsbeschwerde – dass die Hemishofer Verantwortlichen dies tun werden, liegt auf der Hand (siehe Artikel unten). Der jahrelange Kampf der Standortgemeinde gegen den Windpark droht so in eine weitere Verlängerung zu gehen. Dass die Einwohner hinter ihrem Gemeinderat stehen, zeigte sich nur schon an der Abstimmung vom November, die praktisch einstimmig ausfiel. Ärgerlich ist das Tauziehen zwischen der Gemeinde und dem Kanton für die Projektgemeinschaft Chroobach. Mangelnde Information und Kommunikation will man sich dort indes nicht vorwerfen lassen. Es habe diverse Kontakte zu planerischen Abklärungen und Projektstandsinformationen mit den Gemeindevertretern gegeben, sagt der Projektleiter Patrick Schenk: «Den Gemeindevertretern wurde auch das voraussichtliche Abgeltungsmodell mehrfach im Detail vorgestellt, welches den Gemeinden eine substanzielle Entlastung des Gemeindehaushalts ermöglichen würde.» «Wir halten am faktenorientierten Informationsprozess fest und zeigen auf welche Herausforderungen, aber auch Chancen das Projekt Chroobach für die Region mit sich bringt», sagt Schenk. «Seitens der Projektgemeinschaft sind wir überzeugt, dass ein Projekt mit Produktionspotenzial von nationalem Interesse ein faires Verfahren
erhalten soll.» Details seien nun zwischen dem Kanton und der Gemeinde zu klären. «Windenergie
wird künftig einen wesentlichen Teil der Energiewende, auch länderübergreifend, darstellen», sagt Schenk.
Vor ziemlich genau einem Jahr hat die Projektgemeinschaft Chroobach eine «Windaktie» für das Projekt lanciert. Schenk sagt: «Aktuell dürfen wir uns über 370 Personen freuen, die an der Beteiligung am Projekt interessiert sind. Das fortlaufend steigende Interesse zeigt eindrücklich, dass breite Teile der Bevölkerung hinter dem Ausbau von erneuerbaren Energien im Kanton stehen.» 370 Interessenten – das sind weniger, als die kleine Gemeinde Hemishofen Einwohner hat. Wo genau die Interessenten wohnen, wird nicht offengelegt. «Es ist eine ordentliche Anzahl der Interessenten aus dem oberen Kantonsteil. Genauere Angaben zu den Wohngemeinden können wir aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen», sagt Schenk. Der eigentliche Zeichnungsprozess kann erst bei einer Umsetzung des Projekts erfolgen – wenn eine Betreibergesellschaft gegründet ist. Bisher handelt es sich nur um Interessensbekundungen.
Bereits Millionen ausgegeben Das Projekt wird derzeit von der EKS AG und SH POWER gemeinschaftlich durchgeführt. Wie viel Geld in das Projekt geflossen ist, wird auf Anfrage ebenfalls nicht genau bekannt gegeben. Die Projektgemeinschaft Chroobach habe über die letzten zehn Jahre einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag in die Vorarbeiten für den Windpark Chroobach investiert, heisst es auf
Anfrage. Das Geld kommt von den beiden Stromunternehmen. 2012 hat etwa SH POWER einen Rahmenkredit über 25 Millionen Franken erhalten und exklusiv in Produktionsanlagen für Strom aus erneuerbarer Energie investiert. Dazu gehören Wind-, Wasserkraft und Photovoltaikanlagen im In- und Ausland. Von den noch freien Mitteln sei der grösste Teil für das Projekt Chroobach vorgesehen, sagt Hagen Pöhnert, Geschäftsführer von SH POWER, auf Anfrage. Wieviel letztendlich aus dem Kredit in das Projekt fliesse, hänge von den Beteiligungsverhältnissen und dem Finanzierungsmodell einer künftigen Betreibergesellschaft ab.