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Richtplan

ÜBER 1000 STELLUNGNAHMEN ZUM CHROOBACH EINGEGANGEN

24. Oktober 2017
Autor / Radio Munot
Zur Anpassung des Kapitels Windenergie im kantonalen Richtplan Schaffhausen sind über Tausend Stellungnahmen eingegangen. Das sagte Kantonsplanerin Susanne Gatti gegenüber Radio Munot.
Innerhalb des letzten Monats habe sie über Tausend Mails und über 200 Briefe erhalten, erklärte Susanne Gatti gegenüber Radio Munot. Der Grossteil der Rückmeldungen ist negativ. Im kantonalen Richtplan sind unter anderem Änderungen im Gebiet Chroobach vorgesehen. Diese erlauben eine spätere Nutzung des Gebiets für Windkraftanlagen. Definitiv ausgeschieden ist das Gebiet Wolkensteiner Berg in Stein am Rhein als Standort. Die Kantonsplanung muss nun die Stellungnahmen prüfen. – ende des Artikels-

Doch das interessiert niemand ! Obwohl dies einmalig in der Geschichte von Schaffhausen ist.

Kann dieses Schreiben tatsächlich ignoriert werden?

Landratsamt Konstanz · Postfach 10 12 38 · 78412 Konstanz, schreibt:

Anpassung des kantonalen Richtplans Schaffhausen – Windenergie

Anhörung vom 11.09.2017

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Gatti,

für die Beteiligung an dem Verfahren zur Anpassung des kantonalen Richtplans Schaffhausen – Windenergie und die Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen, bedanken wir uns recht herzlich.
Das Landratsamt Konstanz nimmt zu der Planung wie folgt Stellung:

Allgemeines:
Am 21. Oktober 2015 hat der Bundesrat den gesamtrevidierten Richtplan des Kantons Schaffhausen genehmigt. Im Kapitel Windenergie sind der Standort „Chroobach“ als <<Zwischenergebnis>> und die Großwindstandorte „Wokensteinerberg“, „Randenhus“ und „Hageturm“ als <<Vororientierung>> kategorisiert worden.

Im Hinblick auf die Anpassung des kantonalen Richtplans wurden die vier genannten potentiellen Großwindstandorte überprüft und neu beurteilt.

Der Kanton Schaffhausen kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort „Chroobach“ von der Richtplankategorie <<Zwischenergebnis>> in die Kategorie <<Festsetzung>> gehoben werden soll. Die Standorte „Hageturm“ und „Randenhus“ sollen in der Kategorie <<Vororientierung>> im Richtplan bleiben. Auf den Standort „Wolkensteinerberg“ soll verzichtet werden.

Da nur für den Großwindstandort „Chroobach“ die Richtplankategorie angehoben werden soll, wird im Folgenden vorwiegend zu diesem potentiellen Standort vertieft Stellung bezogen. Sollte künftig eine Anhebung der übrigen Großwindstandorte in die Kategorie <<Festsetzung>> beabsichtigt sein, bitten wir vorsorglich schon jetzt um eine frühzeitige Beteiligung am Verfahren.

Immissionsschutz:
Da der Standort „Chroobach“ nahe der deutschen Landesgrenze liegt, wären durch die Errichtung und den Betrieb von Großwindanlagen immissionsschutzrechtliche Belange auf deutscher Seite tangiert. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen ist zum jetzigen Planungsstand allerdings keine abschließende Stellungnahme möglich. Es wird deshalb um weitere Beteiligung in gegebenenfalls nachgeordneten Verfahren und hierbei insbesondere um die Vorlage eines Schattenwurfgutachtens sowie einer Lärmprognose gebeten.

Nahverkehr und Straßen:
Da die Großwindanlagen in der Schweiz verwirklicht werden sollen, ist das deutsche klassifizierte Straßennetz nach der vorliegenden Planung nicht betroffen.

Wasserwirtschaft:
Wasserwirtschaftliche Belange sind nach der vorliegenden Planung nicht betroffen.

Naturschutz:
Der Standort „Chroobach“ befindet sich unmittelbar südlich des Gebiets des Landkreises Konstanz. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen und die Stadt Singen befinden sich in ca. 3 – 5 km Entfernung.

Sichtbarkeit Für diesen Standort wurde eine Sichtbarkeitsanalyse vorgelegt. In den Planunterlagen wird davon ausgegangen, dass ab einer Entfernung von 10 km die visuelle Beeinträchtigung nicht mehr erheblich sei. Die ungefähre Anzahl von Personen, welche die Anlage von deutscher Seite sehen würden, wird mit 88.000 angegeben. Für den Kanton Thurgau wird die Personenzahl mit 6.000 und für den Kanton Schaffhausen mit 2.000 angegeben.

Die direkte visuelle Auswirkung der Anlagen im Nahbereich, im Sinne einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, ergibt sich für die Ortschaften Rielasingen-Woblingen, Singen, Gottmadingen, Hilzingen, Radolfzell sowie für ein 350 m vom Standortgebiet entferntes Wohngebäude im Außenbereich auf der Gemarkung Öhningen. Wahrnehmbar sind die Anlagen jedoch auch im weiteren Umkreis des Landkreises Konstanz. Eine Fernwirkung würde sich somit durch die Anlagen ergeben.

Landschaftsschutz Der Schienerberg ist als markanter Höhenzug einer Halbinsel, welcher den Untersee und den Zellersee trennt, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und somit besonders geschützt. Die Spitze der Halbinsel mit der Kirche in Horn ist als landschaftsprägender Bereich für den gesamten Untersee von Bedeutung. Die geplanten Großwindanlagen würden das Landschaftsbild und somit das Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen. Die Flanke des Schienerberges ragt aus der Singener Niederung mit ca. 250 m auf. Die geplanten 4 Windanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 135 m und einer Gesamthöhe von fast 200 m würden die Wahrnehmbarkeit der landschaftlichen Proportionen des Höhenzuges Schienerberg überprägen. Die Anlagen wären damit fast genauso hoch wie der Schienerberg selbst. Die Errichtung von 4 Anlagen würde den linienhaft in Erscheinung tretenden Höhenzug auf einer Strecke von ca. 1 km technisch maßgeblich überprägen. Die Wahrnehmbarkeit der Proportionen der gesamten Nordflanke des Schienerbergs würde durch die Anlagen verändert werden.

Artenschutz Im Hinblick auf das Zugvogelgeschehen am Standort „Chroobach“ beruft sich die Planung auf die Konfliktpotentialkarte der Vogelwarte Sempach. Demnach weist der Standort ein mittleres Konfliktpotential auf. Es ist daher ein zwei- bis dreijähriges Monitoring geplant. Hierbei wurde die Anzahl der Schlagopfer untersucht, wobei 10 Vogelkollisionen pro Jahr und Anlage als vertretbar eingestuft werden. Bei Zeiten hoher Zugintensität sollen die Anlagen erforderlichenfalls abgestellt werden.

Hinsichtlich des Vorkommens von Brutvögeln wird in den Planunterlagen für den Standort „Chroobach“ ein kleines Konfliktpotential prognostiziert. Diese Einschätzung wird darauf gestützt, dass in einem Radius von 1.000 m um die Anlagenstandorte zwar Brutplätze von Mäusebussard, Turmfalken, Sperber, Rot- und Schwarzmilan und andere Arten festgestellt wurden, jedoch direkt bei den Anlagenstandorten keine Horste gesichtet worden sind.

Da die geplanten Anlagen unmittelbar an der Landesgrenze errichtet werden sollen, können allerdings auch Brutvorkommen nördlich der Anlagen und somit auf deutscher Seite beeinträchtigt werden. Im unmittelbaren Umfeld der Anlagen sind an der in ca. 500 m entfernten Nordflanke des Schienerbergs gemäß der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg (LUBW) Kartierungen aus dem Jahr 2014 zu Vorkommen und Brutplätzen von Rot- und Schwarzmilan bekannt. Diese auf deutscher Seite bekannten Brutvorkommen müssen bei der Prüfung der geplanten Anlagenstandorte berücksichtigt werden. Eine von den geplanten Anlagen ausgehende erhebliche Beeinträchtigung der Brutvögel kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden, so dass nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes Großwindanlagen an dem geplanten Standort grundsätzlich nicht zulässig wären. Nach den Vorgaben des deutschen Naturschutzrechts (insbesondere Bundesnaturschutzgesetz und Windenenergieerlass BadenWürttemberg) müsste der Standort deshalb zunächst im Rahmen von ergänzenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden.

Infolgedessen würden durch Großwindanlagen am geplanten Standort „Chroobach“ naturschutzrechtliche Belange auf deutscher Seite erheblich beeinträchtigt. Der geplante Standort „Chroobach“ sollte daher nicht in die Kategorie <<Festsetzung>> angehoben, sondern es sollte auf diesen gänzlich verzichtet werden.

Anmerkungen zum Standort „Hageturm“:
Der Standort „Hageturm“ befindet sich ca. 4 km westlich der Landkreisgrenze bei Tengen-Wiechs und damit auch in ca. 4 km Entfernung vom Windkraftprojekt „Verenafohren“ in Tengen.

Der Standort wäre vom Landkreis Konstanz in einer Entfernung ab 5 – 10 km deutlich sichtbar, vor allem im Gebiet Tengen und Engen. Im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Windenergieanlagen des Windkraftprojekts „Verenafohren“ würden die zusätzlichen Anlagen des Standorts „Hageturm“ sehr wahrscheinlich als eine Einheit wahrgenommen werden.

Hinsichtlich des Artenschutzes wurde nach den vorgelegten Planunterlagen für den Standort «Hageturm» bislang keine umfangreiche Umweltprüfung durchgeführt. Für das Zugvogelgeschehen wird dieser Standort jedoch mit einem höheren Konfliktpotential eingeschätzt.

Der Landkreis Konstanz ist durch den geplanten Standort „Hageturm“ zwar ebenfalls betroffen, anders als beim Standort „Chroobach“ würden allerdings durch den Standort „Hageturm“ naturschutzrechtliche Belange auf deutscher Seite jedenfalls in Bezug auf das Landschaftsbild aufgrund der visuellen Vorbelastung durch das Windkraftprojekt „Verenafohren“ nicht erheblich beeinträchtigt.

Landwirtschaft:
Von den Anpassungen des kantonalen Richtplans sind unmittelbar keine agrarstrukturellen Belange im Landkreis Konstanz betroffen.

Kreisforst:
Belange des Waldes sind nicht betroffen.

Gesamtergebnis:
Aufgrund der zu erwartenden erheblichen negativen Auswirkungen von Großwindanlagen auf die Belange von Natur und Landschaft und insbesondere auf das rechtsverbindlich ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Schienerberg“ spricht sich das Landratsamt Konstanz gegen den Standort „Chroobach“ aus.

Hingegen wird angeregt, den Standort „Hageturm“ weiter zu untersuchen, zumal auf deutscher Seite durch die Windkraftanlagen „Verenafohren“ bei Tengen-Wiechs bereits eine Vorbelastung besteht.

Wir bitten um Beteiligung am weiteren Verfahren zur Anpassung des kantonalen Richtplans und an gegebenenfalls nachgeordneten Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

B u s e r

Die Stadt Singen lehnt den Standort Chroobach ab, da er die städtebaulichen
Ziele der deutschen Nachbargemeinden wesentlich beeinträchtigt. Der Schiener
Berg ist ein grossflächiges Landschaftsschutzgebiet. Das Schweizer Planungsbiet
Chroobach auf dem Höhenrücken des Schiener Berges ragt nach
Deutschland hinein. Die optische Wirkung und mögliche Auswirkungen betreffen
überwiegend das Gebiet der deutschen Gemarkung. Daher sollten bei den
Anforderungen an die geplanten Windkraftanlagen die deutsche Gesetzeslage
beachtet werden.

Die Gemeinde Schienen argumentiert gegen den Standort
Chroobach, dass seit 1954 ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wurde
und dieses auch gepflegt werde, weil Wert auf eine intakte Landschaft gelegt
wird. Auch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen äussert sich in diesem Sinn.
Die Gemeinde Gaienhofen rügt, dass die Belange wie negative Auswirkung auf
den Tourismus, die Beeinträchtigung der Wohnqualität und der Werteverlust
nicht thematisiert wurde. Im Weiteren wird auf den zu geringen Abstand zum
Brandhof hingewiesen. Der Standort Chroobach wird abgelehnt.

Die Gemeinde Öhningen lehnt den Standort Chroobach ab. Die zu erwartenden
Winderträge rechtfertigen in einer sachgerechten Abwägungsentscheidung
den störenden Eingriff in die Natur, Landschaft und Umwelt in keiner Weise.
Ebenfalls eine ablehnende Haltung kommt von der Ortsverwaltung Schienen.

Gailingen lehnt den Standort Chroobach mit dem Hinweis ab, dass die Anlage
nach deutschen Massstäben nicht umsetzungsfähig ist.

Die Bürgergemeinde Kattenhofen spricht sich gegen den Standort Chroobach
aus, da damit ein Wander- und Naherholungsgebiet vernichtet wird. Zudem bemängelt
sie die fehlende Rücksprache mit den deutschen Nachbargemeinden.
Damit werden die gewachsenen Verbindungen belastet.

Lesen Sie hier:

Mitwirkungsbericht_Windenergie
Erlaeuterungsbericht_Standortabklaerung
Anpassung_Kapitel_Windenergie

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