Es ist eine regelrechte Ohrfeige für das Bundesamt für Energie BFE: Das Bundesgericht hat bestätigt, dass eine Gemeinde das Recht hat, in ihrem Baureglement einen Mindestabstand zwischen Windturbinen und Wohnhäusern zu verankern. Das BFE hatte dies stets bestritten und wird nun eines Besseren belehrt. Die Rechtsprechung gilt nun für alle Kantone, in denen die Nutzungsplanung in kommunaler Kompetenz liegt. Freie Landschaft Schweiz begrüsst eine Entscheidung, die es den Gemeinden ermöglicht, Massnahmen zu ergreifen, um ihre Bevölkerung insbesondere vor den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Windturbinen zu schützen.
Im Jahr 2015 nahmen die Stimmberechtigten von Tramelan (BE) eine Initiative für einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern an. Es folgte eine Kette von Ungültigerklärungen der demokratischen Entscheidung: zunächst durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, die die 500-Meter-Initiative für illegal hielt, da sie im Widerspruch zur Errichtung des im Richtplan vorgesehenen Windparks stand, und dann durch das Berner Verwaltungsgericht, das dem fragwürdigen Urteilsspruch des Kantons folgte.
Nach einem siebenjährigen Kampf, in dem der Kanton Bern das Verfahren blockiert hatte, entschied nun das Bundesgericht, dass die Initiative in allen Punkten gesetzeskonform sei. Es widerspricht damit sowohl dem Kanton Bern als auch seinem Verwaltungsgericht. Der Mindestabstand von 500 Metern wird nun in der kommunalen Bauordnung festgelegt.
Neben dem Kanton und der Berner Justiz erhält auch das Departement von Simonetta Sommaruga eine deutliche Niederlage. Das BFE hat sich stets gegen Mindestabstände ausgesprochen und 2019 eine juristische Studie in Auftrag gegeben, die beweisen sollte, dass Mindestabstände illegal seien (Kellerhals, Carrard 2019).
Mindestabstände sind in ganz Europa gängige Praxis, außer in der Schweiz, wo bislang nur die Lärmschutzverordnung LSV galt, um den Abstand zwischen einer Windenergieanlage und einem Wohnhaus zu definieren. In einigen Fällen wurden 200 Meter hohe Windkraftanlagen in einem Abstand von weniger als 300 Metern zu Wohnhäusern geplant. Nun verfügen die Gemeinden und Kantone über ein Instrument, mit dem sie die Bevölkerung vor den zahlreichen, insbesondere gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen schützen können.
Pressemitteilung der Freie Landschaft Schweiz