Chroobach-Windkraftpläne: Kanton
setzt Hemishofen ein Ultimatum

Die Gemeinde legt sich bei der Änderung der Nutzungsplanung quer – die Kantonsregierung droht.

Mark Liebenberg, Alfred Wüger

Nachdem der Bundesrat diese Woche die Straffung der Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte in die Vernehmlassung gegeben hat, hagelte es Proteste: Die Standortgemeinden
etwa für Windparks würden dadurch faktisch entmachtet, hiess es am Donnerstag. Der seit Jahren erbittert geführte Widerstand der Schaffhauser Gemeinde Hemishofen gegen den geplanten Windpark auf ihrem Hausberg Chroobach ist indes seit dieser Woche um ein brisantes Kapitel reicher.
Der Gemeinderat liess die Kopie eines Schreibens der Kantonsregierung in alle Briefkästen
verteilen, in welchem der Regierungsrat der Gemeinde ein Ultimatum setzt: Falls die Gemeinde nicht bis Ende Februar verspricht, eine Änderung der kommunalen Nutzungsplanung vorzunehmen, dann werde dies der Kanton ersatzweise tun – auf Kosten der Einwohnergemeinde Hemishofen. Dazu ist der Regierungsrat per Baugesetz ermächtigt.

Die Hemishofer Gemeindeversammlung hatte im November ohne Gegenstimme einen Betrag aus dem Jahresbudget gekürzt, welcher für die entsprechende Nutzungsplanrevision vorgesehen war. Damit
sollte der Chroobach behördenverbindlich als Standortgebiet für die Windkraftnutzung
festgelegt werden, wie es der Kantonsrat mit einer Änderung des kantonalen Richtplans
gutgeheissen hatte. Die Opposition der Gemeinde begründen mehrere Gemeindevertreter im Gespräch mit den SN. Man sieht sich durch die ablehnende Haltung der Bevölkerung bestärkt.

Gemeindepräsident Paul Hürlimann sagt: «Der Regierungsrat setzt uns unter Druck, und das ist
nicht in Ordnung. Wir sind keine Gemeinde, die sich bevormunden lässt.»  Ob und wie man 
auf das Ultimatum des Regierungsrats reagieren wird, lasse man zwar offen – aber man
scheue auch nicht den Weg «bis vors Bundesgericht», wie es heisst.