06.09.2017
WICHTIG: Windenergie Gemeinderat Hemishofen
Liebe Hemishoferinnen und Hemishofer
Der Gemeinde Hemishofen stehen schwere und einschneidende Entscheidungen bevor. Im Amtsblatt Nr. 34 des Kantons Schaffhausen vom 25. August 2017 eröffnet das Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen das Anhörungsverfahren zur Richtplananpassung Kapitel Windenergie. Daraus geht hervor, dass der Standort „Chroobach“ von der Richtplankategorie Zwischenergebnis in die Kategorie Festsetzung gehoben werden muss. Das bedeutet, dass das Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen den „Chroobach“ endgültig als Standort für Windkraftanlagen festlegen will.
Der Entwurf zur Richtplananpassung liegt in der Gemeindekanzlei Hemishofen, sowie im Planungs- und Naturschutzamt zur Einsichtnahme auf. Zudem kann er unter www.sh.ch/index.php?id=220 heruntergeladen werden.
Liebe Hemishoferinnen und Hemishofer. Dies ist ein nächster Schritt zur Verwirklichung des Windparkes auf dem „Chroobach“. Wie Ihnen bekannt ist, hat sich der Gemeinderat zu einem früheren Zeitpunkt bereits mit nachstehenden Begründungen gegen eine solche Anlage ausgesprochen:
– Der Geländerücken Chroobach – Herrentisch – Mariatann ist ein markanter Hügelzug der weitgehend von Wald bedeckt und weitherum sichtbar ist. Er stellt in seiner einzigartigen Naturlandschaft einen Ort der Ruhe und Erholung dar. Dies zeigt auch die Eröffnung des Albertine-Steigs durch das Hegauer Kegelspiel als zweiten grenzüberschreitenden Premiumwanderweg.
– Der optische Eingriff in die unberührte Naturlandschaft Chroobach – Schienerberg, erscheint uns unverhältnismässig und bringt eine unwiderrufliche Verschandelung mit sich die sich die Bevölkerung von Hemishofen und Umgebung kaum gefallen lassen wird.
– Die Einsichtbarkeit der Anlagen aus unseren Nachbargemeinden, inklusive der deutschen Anliegergemeinden und Städten, ist der Bevölkerung nicht zuzumuten.
– Die Sicherheit für Wanderer auf den markierten Wanderwegen und dem Albertine-Steig ist bei Betrieb von Windrädern, vor allem im Winterhalbjahr, nicht gewährleistet.
Die Bedenken des Gemeinderates wurden mit Beschluss vom 29. August 2017 dem Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen, mit dem Antrag auf Verzicht der Richtplananpassung, den „Chroobach“ in die Kategorie der Festsetzung zu heben, weitergeleitet.
Wenn Sie gleicher Meinung sind wie der Gemeinderat und diesen unterstützen möchten, so ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo wir uns gegen einen Windpark auf dem „Chroobach“ wehren müssen. Stellungnahmen sowie Bemerkungen, Anregungen und Änderungsvorschläge könne bis spätestens 20. Oktober 2017 an das Planungs- und Naturschutzamt, Beckenstube 11, 8200 Schaffhausen, Telefon 052 / 632.73.25, oder e-mail: pna.planung(at)ktsh.ch, eingereicht werden.
Für Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung des Gemeinderates danken wir Ihnen ganz herzlich.
Ihr Gemeindepräsident
Paul Hürlimann
Es gibt keinen vernünftigen Grund für Windmühlen auf Chroobach. Diese intakte Naturzone darf keinesfalls weder optisch noch durch Waldrodung gestört werden. Der Bau der Anlagen wäre ein Schlag ins Gesicht der umgebenden Bevölkerung und der Flora und Fauna dieses Gebietes. Das Argument, die Anlage werde nach 30 Jahren rückgebaut und gebe danach der Natur wieder eine Chance, ist Augenwischerei. Unsere nachkommende Generation würde damit unsinnigerweise bestraft. Das Bestreben des Kantons SH bzw. des EKS, ein «Vorzeige-Objekt» zu verwirklichen, müsste auch aus uneigennützigem Blickwinkel betrachtet werden. Dies mit der Möglichkeit, dass die geografischen Umstände des Kantons SH sich nicht zum Bau von Windkraftwerken eignet ohne Zerstörung einer Naturzone. Deshalb ein NEIN (zu Gunsten unserer nachkommenden Generation und zum Schutz einer noch intakten Naturzone)